FAQ

+-Wie ist der aktuelle Projektstand?

Nach großflächigen Entsieglungen der Betonflächen ( ca. 200.000 qm) wurden im Bereich Fliegerdorf ca. 4 km Taxiways neu angelegt (6,5 m breite Asphaltstraßen mit beidseitig je 6,5 m breiten Banketten – befestigte Rasenflächen).

Die entsiegelten Flächen wurden mit ca. 2000 LKW-Ladungen Sand und Mutterboden verfüllt, ausgeglichen, planiert und begrünt.

Der zentrale, ca.10.000 qm große Badeteich mit 3,5 m Tiefe ausgehoben und Ende 2016 als Folienteich fertiggestellt.

Die öffentliche und interne Erschließung mit Wasser, Abwasser, Strom und Tele- kommunkation ist weitgehend fertig gestellt.

Der größte Teil der Grundstücke im Fliegerdorf ist verkauft.

+-Wie hoch sind die Grundstückspreise?

Die Preise für erschlossene Grundstücke (Wasser, Abwasser, Strom, Telekommunikation) orientieren sich an der Lage des Grundstückes und dessen Größe. Sie bewegen sich zwischen € 30.-/m² für Sheltergrundstücke und € 95.-/m² für die Baugrundstücke in Top-Lage

Wählen sie auf unserer Webseite bitte den Menüpunkt "Fliegerdorf/Grundstücke" und rufen Sie einen der drei zur Auswahl stehenden Layoutpläne auf. Wenn Sie mit dem Mauszeiger über die Grundstücksnummern fahren öffnet ein Fenster mit Preisen und weiteren Informationen zu den jeweiligen Grundstücken.

Wenn Sie den tagesaktuellen Verkaufsstand benötigen senden Sie bitte eine Mail an Berthold Held " ibheld@t-online.de". Sie erhalten dann einen aktuellen Plan und ggfls. weitere Informationen.

http://www.mueritz-airpark.de/fliegerdorf/grundstuecke/

+-Wie groß sind die Grundstücke?

Die verfügbaren Grundstücksgrößen für Ferienhäuser mit Flugzeughanger liegen zwischen 1.500 m² und 3.000 m², Sheltergrundstücke zwischen 3.700 m² bis 5.900 m².

Wählen sie auf unserer Webseite bitte den Menüpunkt "Fliegerdorf/Grundstücke" und rufen Sie einen der drei zur Auswahl stehenden Layoutpläne auf. Wenn Sie mit dem Cursor über die Grundstücksnummern fahren, erhalten Sie automatisch detaillierte Informationen zu den jeweiligen Grundstücken.

Wenn Sie tagesaktuelle Information der noch verfügbaren Grundstücksgrößen benötigen, senden Sie bitte eine Mail an Berthold Held " ibheld@t-online.de". Sie erhalten dann einen aktuellen Plan und ggfls. weitere Informationen.

http://www.mueritz-airpark.de/fliegerdorf/grundstuecke/

+-Sind Grundstücksreservierungen möglich?

Leider können wir aktuell keine verbindlichen Grundstücksreservierungen vornehmen.

+-Wieviele Grundstücke wurden bisher verkauft?

Ca. 90 % der verfügbaren Grundstücke sind verkauft. Es sind nur noch vereinzelt frei bebaubare Grundstücke verkäuflich.

Die aktuelle Verfügbarkeit  können Sie dem Menüpunkt "Fliegerdorf / Grundstücke / Verkaufte Grundstücke" entnehmen. Oder Sie senden eine Mail an Berthold Held " ibheld@t-online.de". Sie erhalten dann einen aktuellen Plan und ggfls. weitere Informationen.

+-Gibt es spezielle Bauauflagen?

Dem genehmigten Bebauungsplan liegen die Bauvorschriften der Landesbauordnung des Landes Mecklenburg Vorpommern zu Grunde.

Darüber hinaus gilt:

- keine Einschränkung bei den Baumaterialien
- möglichst keine Unterkellerung (nur Flächen- oder Streifenfundamente)
- keine Zäune
- keine Wohnwagen, Gartenhäuser oder temporäre Gebäude
- keine Grundstücksteilung
- Bauhöhe max. 9 m üG

Die detailierten Festsetzungen des Bebauungsplanes können Sie dem Menüpunkt "Fliegerdorf / Bebauungsplan" entnehmen.

Einige Grundstücke werden nur mit schlüsselfertigen Häusern bzw. Ausbauhäusern verkauft.

+-Gibt es architektonische Vorgaben?

Alle Bauformen, die den allgemeinen Bauvorschriften und dem Bebauungsplan entsprechen sind möglich. Einzige Restriktion aus dem Bebauungsplan ist eine Firsthöhe von 9 m. Dies entspricht 2 ½ Stockwerken.

Pro Grundstück nur eine Wohneinheit zulässig.

Grundsätzlich besteht großes Interesse daran, keine identischen Ferienhäuser und kein Ferienhausgebiet aus der Retorte zu bauen. Das Fliegerdorf soll sich durch möglichst lockere, der Mecklenburgischen Landschaft angepassten Bebbaung, von anderen Feriendörfern unterscheiden.

+-Gibt es Bootsanleger für die Kanalgrundstücke?

Der Eigentümer des Müritz-Havel-Kanal und dessen Uferstreifen ist das zuständige Wasserwirtschaftsamt. Im Rahmen eines Bebauungsplanes können diese Flächen nicht überplant werden. Die Planungshoheit liegt ausschließlich beim zuständigen Wasserwirtschaftsamt. Dieses hat dem Bau von Bootsanlegern grundsätzlich zugestimmt. Die Uferzone kann vom Wasserwirtschaftsamt gepachtet werden. Vor dem Bau eines eigenen Bootsanlegers ist jedoch vom jeweiligen Bauherrn eine naturschutzrechtliche Genehmigung einzuholen.

+-Ist ständiges Wohnen erlaubt?

Gemäß Bebauungsplan sind 10% der Einheiten für ständiges Wohnen zugelassen. Darüber hinaus im Einzelfall mit gesonderter Genehmigung. Näheres können Sie den Festsetzungen des Bebauungsplanes im Menüpunkt "Fliegerdorf / Bebauungsplan" entnehmen.

+-Ist das Fliegerdorf öffentlich zugänglich?

Das Fliegerdorf ist Privatgelände und wird auf der Luftseite durch einen eigenen Taxiway und auf der Landseite durch eine öffentliche Straße erschlossen. Beide Wege können nur durch  autorisierte Personen (Anwohner, Gäste, Flugplatzpersonal) benutzt werden. Dies wird auf der Landseite durch Toranlagen und auf der Luftseite durch die Flugleitung sicher gestellt.

+-Wie organisert sich die Community zur Wahrnehmung ihrer Rechte / Pflichten?

Für das Zusammenleben im Fliegerdorf wird derzeit eine Satzung erarbeitet. Sie regelt Rechte und Pflichten der Bewohner / Grundstückseigentümer. Die Anerkennung dieser Satzung wird Bestandteil  des Kaufvertrages und in Kürze hier abrufbar sein.

+-Gibt es für Grundstückseigentümer Umlagen?

Da das Fliegerdorf erhebliche befestigte und unbefestigte Allgemeinflächen beinhaltet, ist für deren Pflege und Instandhaltung eine Umlage erforderlich.  Sie wird sich voraussichtlich zwischen 50 € bis 100 € / Monat bewegen.

Da sowohl die Medienerschließung als auch die Rollwege neu sind, ist in absehbarer Zeit nicht mit größeren Instandhaltungs- und Reparaturkosten zu rechnen. Trotzdem wird die Umlage auch Rückstellungen für Reparaturen enthalten.

Außergewöhnliche Maßnahmen, die von den zukünftigen Grundstückseigentümern beschlossen werden, werden entsprechend umlagepflichtig.

+-Gibt es im Baugebiet Altlasten?

Das Baugebiet ist für sensible Bebauung wie z. B. Ferien- und Wohnhäuser zugelassen.

Kerosinrückstände:
Die wenigen bekannten Altlasten beziehen sich auf kleinere Verunreinigungen in der Nähe der Shelter. Sie befinden sich in ca. 6 m Tiefe und stellen keine Gefahr dar. Im weiteren Umfeld ist in ca. 1.500 m Entfernung zum Baugebiet und in ca. 4 m Tiefe ein größerer  Kerosinrückstand bekannt. Dieses Kerosin wird durch den Flugplatzbetreiber abgepumpt und zur Stromerzeugung in einem BHKW verbrannt. Ein Verlagern dieses Kerosinfeldes in Richtung Baugebiet ist aus hydrogeologischer Sicht ausgeschlossen.

Munition:
Das Gelände wurde seit 1945 von den Sowjetischen Streitkräften zum großen Teil für Verwaltungs-, Wohn- und Kasernenbauten genutzt. Diese Nutzung setzte voraus, dass das Gefährdungspotential durch Munition bereits zu diesem Zeitpunkt minimiert wurde. Bei der großflächigen Entsiegelung wurde ebenfalls auf das Vorhandensein von scharfen Munitionsrückständen geachtet. Trotzdem wurde im Bebauungsplan festgesetzt, dass die Baugrundstücke vor Baubeginn nochmals durch den Munitionsbergungsdienst zu überprüfen sind.

+-Wie ist der aktuelle Status zum Bau einer Marina?

Der Bereich Marina wird als eigenständiges Projekt umgesetzt. Der hierfür erforderlichen Flächen wurden an einen Investor verkauft. Dieser erstellt in eigener Verantwortung einen B-Plan Marina und wird die verfügbaren Grundstücke so bald als möglich anbieten.

Von der Gemeinde wurde bereits ein Aufstellungsbeschluß für den Bebauungsplan gefasst.  Die Bearbeitung und Auslegung des Bebauungsplanes erfolgt voraussichtlich im Jahr 2021 bis 2022.

+-Wie ist der aktuelle Status zum Bau eines Golfplatzes?

Der Golfplatz soll, wie auf der Website unter" Golfplatz / Grundstücke" dargestellt, als 18 Loch Platz umgesetzt werden.

Beim Golfplatz handelt es sich um den dritten Bauabschnitt des Müritz Airpark. Derzeit wird ein Betreiber / Investor für diesen Bauabschnitt gesucht. Vielversprechende Vorgespräche haben stattgefunden. Die Genehmigungsplanung wird nach Auswahl des zukünftigen Betreibers erfolgen.

+-Was ist das Open Air-Festival FUSION?

In der letzten Juniwoche findet auf dem Nachbargelände (Kulturkosmos e.V.) jährlich ein 4-tägiges Open Air-Festival mit dem Namen „Fusion“ statt. Während dieser Zeit wird ein Teil des Flugplatzes an den Verein Kulturkosmos verpachtet.

Das Festival mit seinen ca. 70.000 Teilnehmern gilt als eines der erfolgreichsten und besten Festivals in ganz Europa. Die Organisation, Durchführung und Ablauf sind vorbildlich. Die „Fusion“ ist eine kulturelle Bereicherung der gesamten Region.

Der Tenor des Festivals ist, Kunst, Kultur und Kommunikation ohne den kommerziellen Aspekt im Vordergrund zu sehen.

Jeder, der die Absicht hat, sich in unserem Fliegerdorf einzubringen, sollte das Festival einmal für einen Tag besuchen, um sich selbst von der Einmaligkeit dieses Events zu überzeugen.

Für die Sicherheit ist garantiert. Eine großräumige Absperrung zwischen Veranstaltungsgelände und Fliegerdorf wird sichergestellt. Während der Veranstaltungszeit muß mit stärkerer Musikbeschallung gerechnet werden.

+-Gibt es Unterstellmöglichkeiten am Müritz Airpark?

Neben parken auf dem Vorfeld bieten wir auch Unterstellung in unserem großen Shelter an. Diese ist sowohl tage- als auch monatsweise möglich.

Ab Herbst 2021 steht für Langzeitunterstellung eine neue Halle mit Drehteller zur Verfügung.

Da die Kapazitäten für Unterstellung beschränkt sind, informieren Sie sich hierüber bitte telefonisch bei unserer Flugleitung unter 039833 / 222 81 oder per email unter flugplatz@mueritz-airpark.de

Falls Sie ein Winterquartier für Ihr Flugzeug oder Boot suchen so können wir Ihnen hierfür ebenfalls eine preisgünstige Unterstellung in einem unserer Shelter anbieten.

+-Wird es in EDAX "Fliegen ohne Flugleiter" geben?

Wegen derzeit gültiger Vorschriften- und Genehmigungslage gibt es am Müritz Airpark (EDAX) noch kein "Fliegen ohne Flugleiter" für die Allgemeinheit. Wir arbeiten jedoch daran, dies in Randzeiten zu ermöglichen. Hierfür soll ein automatisches Ansagesystem installiert werden. Bewohner des Fliegerdorfes und Piloten mit guter Platzkenntnis können beim zuständigen Luftamt eine Außenlandegenehmigungen beantragen.

+-Gibt es Probleme mit Anwohnern?

Zu den Einwohnern von Lärz und umgebenden Gemeinden besteht ein gutes Verhältnis. Es gibt in der Nachbarschaft weder Beschwerden über Lärmprobleme noch irgendwelche anderweitigen Klagen die den regulären Flugbetrieb betreffen..

Termine 2024

26.06. - 30.06. Fusion 2024
20.6.2023 19:00 LT bis 05.7.2023 19:00 LT
Flugplatz geschlossen / closed
Kein Flugbetrieb. Flugplatz closed!

Airport Days
07.06. bis 09.06.2024
1/4 Meilenrennen
Flugbetrieb PPR, Bitte Notam beachten!

Privates Fly In
03.08. bis 04.08.2024
Keine Einschränkung des Flugbetriebs

Airport Days
26.07. bis 28.07.2024
1/4 Meilenrennen
Flugbetrieb PPR, Bitte Notam beachten!

Ansprechpartner Müritz Airpark

Ansprechpartner Flugplatz

Michael Krüger, Stefanie Barth

Mobil:
Tel.:

E-Mail:

+49 176 218 60 555
+49 39833 222 81

flugplatz(ät)mueritz-airpark.de